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Erfolgreich selbstständig

So viel kostet ein Steuerberater

Mit dem Schritt in die Selbstständigkeit ändert sich Einiges - auch in der Beziehung zum Finanzamt. Ein guter Steuerberater kann, zumal in den ersten Jahren, viel zum geschäftlichen Erfolg beitragen. Wie viel darf der Experte kosten? Und wie hoch sind die Gebühren für welche Leistungen? Jürgen Dawo, Gründer von Town & Country Haus, Deutschlands führendem Massivhausanbieter, erläutert die wichtigsten Details.

 

Die Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) ist das rechtliche Regelwerk für die Festsetzung und Höhe der Kosten. Die Verordnung hat insgesamt 49 Paragrafen und gilt in der Neufassung seit dem 20.12.2012. Sie enthält, wie viel Geld der steuerliche Berater für welche Tätigkeiten verlangen darf. Unabhängig davon kann jeder Steuerberater mit seinem Mandanten die Gebührenhöhe auch individuell vereinbaren. Bei der gesetzlichen Regelung unterschieden werden die Wertgebühr, die Zeitgebühr sowie die Beitragsrahmengebühr. Für Jungunternehmer relevant ist anfangs allein die Wertgebühr.

 

Die – am weitesten verbreitete – Wertgebühr legt fest, welche unterschiedlichen Leistungen des Fachmanns in welcher Höhe honoriert werden. Zu diesen Leistungen zählen beispielsweise die Anfertigung einer Einkommen- oder Gewerbesteuererklärung, die Lohnsteuer-Anmeldung sowie Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuererklärung. Die Berechnung des Beraterhonorars auf Grundlage der Wertgebühr erfolgt in zwei Schritten.

 

Als Erstes wird der Gegenstandswert festgelegt. Dessen Höhe ergibt sich aus der Kompliziertheit der steuerberatenden Leistung. Die Erstellung einer Einkommensteuererklärung hat einen Mindest-Gegenstandswert von 8.000 Euro, die einer Körperschaftssteuererklärung von 16.000 Euro.

 

Jedem Gegenstandswert ist eine „volle Steuerberatergebühr“ zugeordnet. Faustregel: Je höher dieser Gegenstandswert ist, desto höher ist auch die volle Gebühr. Wichtig: Die Steuerberatergebühr wird in „Zehntel“ angegeben, so dass die Schreibweise für die volle Gebühr 10/10 lautet. Auf Grundlage der Gebührenverordnung darf ein Steuerberater seinem Mandanten zwischen 1/10 und 10/10 einer vollen Gebühr in Rechnung stellen. Ob der Berater seine Gebühr eher am unteren oder am oberen Ende der Spanne ansiedelt, hängt maßgeblich von drei Kriterien ab: dem Aufwand (Belege im Schuhkarton machen mehr Mühe als ein sauber sortierter Aktenordner), dem Umsatz bzw. Ertrag des Unternehmens sowie den Haftungsrisiken des Steuerberaters bei mit der Finanzverwaltung vermuteten strittigenen Sachverhalten. Für bestimmte Tätigkeiten, etwa die Prüfung von Steuerbescheiden, die Einrichtung einer Buchführung, die Teilnahme an Betriebs- oder Lohnsteueraußenprüfungen durch das Finanzamt sieht die Steuerberatergebührenordnung eine Zeitgebühr vor.

 

Tipp für Jungunternehmer und Selbstständige in spe: Von Beginn an sollten Sie festlegen, welche Arbeiten Sie selbst übernehmen können und welche Ihr Steuerberater erledigen muss. Das ermöglicht eine zumindest überschlägige Kalkulation, wie viel der Steuerberater im Jahr kostet. Übrigens, das erste Gespräch mit dem Steuerberater sollte grundsätzlich kostenlos sein.

Weitere Informationen zum Thema „Erfolgreich selbstständig“ unter: http://www.hausausstellung.de/unternehmen-town-country.html