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Ortenauer Hausbau GmbH

Erfolgreich selbstständig

So funktioniert die Gewerbeanmeldung

Ob Web-Designer oder App-Entwickler, ob Schreiner oder Installateur – praktisch jeder darf ein Gewerbe anmelden, weil bei uns in Deutschland Gewerbefreiheit herrscht. Für manche Firmengründer und Selbstständige ist die Anmeldung eines Gewerbes sogar Pflicht. Nur wenige, die ihr eigener Chef werden wollen, brauchen das nicht. Jürgen Dawo, Gründer von Town & Country Haus, Deutschlands führendem Massivhausanbieter, erklärt, wie die Gewerbeanmeldung funktioniert und worauf Selbstständige in spe achten müssen.

 

Die gesetzliche Pflicht zur Gewerbeanmeldung besteht, falls der Jungunternehmer Waren verkaufen oder Dienstleistungen anbieten möchte. Den Gewerbeschein stellt das örtliche Gewerbeamt aus. Dies ist eine kommunale Behörde, die ihren Sitz meistens im Rathaus hat. Ohne Gewerbeanmeldung arbeiten dürfen Freiberufler wie Künstler, Ärzte und Zahnärzte, Steuerberater und Rechtsanwälte. Es sei denn, sie haben eine GmbH gegründet. In diesem Fall verlangt der Gesetzgeber ebenfalls eine Gewerbeanmeldung.

 

Der Gewerbeschein allein reicht nicht, falls ein Handwerksmeister seine eigene Firma gründen möchte. Erste Anlaufstelle ist die örtliche Handwerkskammer, wo der Meister seinen Meisterbrief vorlegen muss. Die Handwerkskammer stellt dann die so genannte Handwerkskarte aus. Überdies wird dort der Handwerksmeister in die Handwerkerrolle eingetragen. Soll ein Gewerbe mit einem handwerksähnlichen Beruf angemeldet werden, ist zwar kein Meisterbrief, dennoch die Eintragung in die Handwerkerrolle nötig.

 

Mit seiner Handwerkskarte macht sich der Firmengründer auf den Weg zum Gewerbeamt, wo die Gewerbeanmeldung sowie die Eintragung des neuen Handwerksbetriebs in das Gewerberegister erfolgen. Automatisch Informationen darüber erhalten weitere Behörden wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft sowie das Statistische Landesamt. Wichtig: Bevor ein selbstständiger Handwerker mit der Arbeit loslegen kann, braucht er die Erlaubnis der Unteren Bauaufsicht (UBA).

 

Überdies sollte sich ein künftig Selbstständiger mit der Berufsgenossenschaft in Verbindung setzen. Dort klärt er ab, ob für ihn Versicherungspflicht besteht oder er sich freiwillig versichern kann. Versicherungspflicht besteht grundsätzlich für die Mitarbeiter im Betrieb des Jungunternehmens.

 

Das Gewerbeamt benötigt diverse Unterlagen für die Gewerbeanmeldung. Seine Identität zum Beispiel weist der Selbstständige durch den gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit Meldebescheinigung nach. Abhängig vom Gewerbezweig muss der Gründer weitere Unterlagen vorlegen. Dazu zählen gewerbespezifische Erlaubnisnachweise, Dokumente und Genehmigungen.

 

Immer mehr kommunale Gewerbeämter haben die Formulare, die Jungunternehmer ausfüllen müssen, auch auf ihren Internetseiten online eingestellt. Vieles kann der Selbstständige in spe deshalb daheim am PC oder Mac erledigen. Bislang aber funktioniert die komplette Anmeldung praktisch noch nicht online, da der Antrag unterschrieben werden muss. Das Komplettpaket bringt der Firmengründer entweder selbst beim Gewerbeamt vorbei. Oder er schickt es – am Besten per Einschreiben/Rückschein – mit der Post.

 

Feste Gebühren für die Gewerbeanmeldung gibt es nicht. Die sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich hoch. Erfahrungsgemäß gilt: Je größer die Kommune, desto teurer wird die Anmeldung eines Gewerbes. Die Gebühren betragen zwischen 50 und 60 Euro. In Großstädten kann es auch etwas mehr sein.