Ortenauer Hausbau GmbH
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Ortenauer Hausbau GmbH

Rund um Baugenehmigung und Bauantrag

Das Grundstück ist gekauft, die Hausplanung steht und die Baufinanzierung ist auf den Weg gebracht? Bevor Sie mit dem Bau beginnen können, muss allerdings noch eine Baugenehmigung eingeholt werden.

2021 wurde in Deutschland bislang kräftig gebaut. Laut Statistischem Bundesamt stiegen die Genehmigungen für den Bau von Einfamilienhäusern um 7,1 Prozent, bei Zweifamilienhäusern sogar um 37,5 Prozent. Eine der großen Hürden beim Hausbau: Damit man in Deutschland nach öffentlich-rechtlichen Regelungen bauen darf, benötigt man eine Baugenehmigung durch die Behörde der zuständigen Gemeinde. Grundlage dafür ist ein offizieller Bauantrag, der sich nach der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes richtet. Bevor die Baugenehmigung nicht vorliegt, darf mit dem Hausbau nicht begonnen werden. Auch wenn man sich Zeit lassen möchte, muss man Fristen beachten: Spätestens nach drei Jahren verfällt nämlich die Baugenehmigung.

Wann ist eine Baugenehmigung erforderlich?

Grundsätzlich gilt, dass für größere Bauvorhaben - zum Beispiel den Neubau - ein Bauantrag eingereicht werden muss. Aber auch für Modernisierungen, Umbauten oder Arbeiten an denkmalgeschützten Gebäuden benötigen Sie eine Baugenehmigung. Ob Dachgauben und Dachflächenfenster, Carports, Garagen, Wintergärten, Tiny Houses oder Gründächer: Was unter die Genehmigungspflicht fällt, ist in den Landesbauordnungen der Bundesländer geregelt. Am einfachsten ist es, beim örtlichen Bauamt nachzufragen. Dort erhalten Sie gleichzeitig Informationen zu ortsspezifischen Anforderungen.

Unterlagen und Fristen beachten

Bis der Bauantrag genehmigt ist, sollten Sie drei bis vier Monate einplanen. Deswegen lohnt es sich, die Unterlagen zügig und vollständig einzureichen. Grundsätzlich gilt: Zum Bauantrag müssen Antragsformulare, Lage- und Freiflächenplan, Bauzeichnungen und Baubeschreibung vom Architekten oder Bauunternehmer, statische Berechnungen oder Angaben zur Grundstücksentwässerung, Wasserversorgung und Erschließung abgegeben werden.

Eingereicht wird der Bauantrag je nach Bundesland persönlich oder per Post. Sofern Sie ihn persönlich einreichen, prüft in der Regel ein Mitarbeiter die Unterlagen auf Vollständigkeit und händigt eine Eingangsbestätigung aus.

Tipp: Prüfen Sie, ob Ihr Bauamt bereits digitale Dienstleistungen anbietet, mit denen Sie sich den persönlichen Weg sparen können. Derzeit gibt es noch keinen digitalen Bauantrag, aber um deutschlandweit Tempo in die Bearbeitung der Genehmigungen zu bekommen, will die FDP diesen einführen.

Sie möchten mehr zum Thema Baugenehmigung erfahren? In unserem umfassenden Ratgeber haben wir alle wichtigen Informationen bereitgestellt.