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Schluss mit Zahlungsverzug: Gesetzgeber stärkt Handwerkern den Rücken

Die Arbeit auf der Baustelle ist erledigt, der Kunde ist mit der Leistung des Handwerkers zufrieden und trotzdem bleibt die Rechnung monatelang unbezahlt. Besonders bei großen Auftragsvolumen von öffentlichen Auftraggebern oder Unternehmen ist dies nicht nur ärgerlich, sondern kann die Existenz eines Handwerksbetriebs bedrohen.

 

Schluss mit dem ewigen Warten auf das Geld vom Auftraggeber – mit dem „Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr“, das im Sommer 2014 in Kraft getreten ist, stärkt der Gesetzgeber vor allem Handwerkern den Rücken. Bisher war es nicht selten, dass Handwerksbetriebe 3 Monate und mehr auf die Bezahlung einer Rechnung warten mussten. Schlechte Zahlungsmoral ist nicht nur ärgerlich, sondern gerade für kleinere Betriebe eine echte Bedrohung. Die meisten Handwerker müssen mit Kosten für Maschinen, Material und Löhnen in Vorleistung gehen. Zahlt ein größerer Auftraggeber, wie ein Unternehmen oder eine Kommune, nicht zeitnah, kann dies zu einem Liquiditätsengpass führen oder sogar eine existenzielle Bedrohung für den Handwerksbetrieb darstellen.

 

Mit dem neuen Gesetz zum Zahlungsverkehr sind zumindest öffentliche und gewerbliche Auftraggeber dazu verpflichtet die Zahlung einer Rechnung nicht mehr ewig aufzuschieben. So dürfen allgemein in den AGB keine unangemessenen Zahlungsfristen mehr festgelegt werden. Öffentliche Auftraggeber müssen binnen 30 Tagen zahlen, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Eine längere Frist als 2 Monate ist jedoch für die öffentliche Hand nicht möglich. Unternehmen können mit ihrem Handwerker eine längere Zahlungsfrist als 60 Tage vereinbaren, jedoch darf die vereinbarte Frist laut Gesetz auch nicht „grob unbillig“ sein. Neben den Zahlungsfristen wurden auch die gesetzlichen Verzugszinsen von 8 auf 9 Prozent erhöht und eine Verzugspauschale von 40 Euro eingeführt.

 

„Ich finde es toll, dass den Handwerkern nun der Rücken gestärkt wurde. Gerade in der Baubranche ist schlechte Zahlungsmoral leider keine Seltenheit. Doch selbst wenn die Zahlungsfristen nun gesetzlich festgeschrieben sind, zahlt ein Auftrageber nicht, muss der Handwerker diesen trotzdem zur Zahlung auffordern oder gar mahnen. Das bedeutet wieder Ärger, zusätzliche Arbeit und Stress,“ so Jürgen Dawo, Gründer von Town & Country Haus, Deutschlands meistgekauftem Markenhaus.

 

Woran erkennen Handwerker faire Auftraggeber?

 

Aus diesem Grund sollten Handwerker auch weiterhin bei der Auswahl ihrer Aufträge nicht nur auf das Auftragsvolumen schauen, sondern vor allem darauf, ob der öffentliche Auftraggeber oder das Unternehmen an einer fairen Zusammenarbeit interessiert ist. „Denn wer an einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit interessiert ist, der zahlt auch pünktlich und ordentlich“, so Bauunternehmer Jürgen Dawo.

 

Um einen Auftraggeber besser einschätzen und auch vergleichen zu können, sollten Handwerker sich folgende Fragen stellen, bevor Sie einen Auftrag annehmen:

-       - Ist die Entlohnung fair?

-       - Kann ich davon ausgehen, dass das Budget für den Auftrag auch wirklich vorhanden ist?

-       - Ist der Auftraggeber an einer langfristigen Zusammenarbeit interessiert oder ist es ein einmaliger Auftrag?

-       - Bietet der Auftraggeber Zusatzleistungen, wie zum Beispiel die Übernahme der Gewährleistungsbürgschaft oder die Übernahme von Gutachterkosten im Schadenfall?

Öffentliche Einrichtungen und größere Firmen können interessante Auftraggeber für Handwerker sein, wenn die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit stimmen. „Unsere Subunternehmer müssen zum Beispiel bei der Materialbeschaffung nicht in Vorleistung gehen und profitieren von den guten Konditionen, die wir bei unseren Industriepartnern haben. Außerdem versorgen wir unsere Handwerker regelmäßig mit Aufträgen. Diese beiden Aspekte wirken sich besonders positiv auf die Liquidität eines kleineren Handwerksbetriebes aus,“ so Jürgen Dawo vom Hausbau-Unternehmen Town & Country Haus.